1. Inhalt des Vertrages.

Umfang und Inhalt des zwischen dem smartskin Body & Beauty und dem Kunden abgeschlossenen Behandlungsvertrages richtet sich nach der schriftlichen Festlegung des Behandlungsvertrages.

2. Haftung

Die Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kunden im Rahmen des Behandlungsvertrages wird begrenzt auf den Betrag von höchstens EUR 1,5 Millionen. Dies entspricht der Haftungsbegrenzung im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein grobfahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wird. Schadenersatz bzw. Schmerzensgeldansprüche können gegenüber dem Institut nur geltend gemacht werden, sofern der Kunde alle Anweisungen des Fachpersonals befolgt hat, den Anamnesebogen gewissenhaft ausgefüllt hat, unverzüglich schriftlich mitgeteilt hat, dass sich der ursprüngliche Gesundheitsstatus während des Behandlungszeitraumes geändert hat und notwendige ärztliche Atteste vorgelegt wurden.

Ebenso gilt eine Haftung als ausgeschlossen, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Behandlungsvertrages trotz entsprechender Nachfrage wissentlich falsche Angaben hinsichtlich körperlicher Vorbelastungen gemacht hat und des weiteren den zusätzlich bei Vertragsabschluss ausgehändigten Aufklärungsbogen zur Behandlungsunterstützung nicht beachtet hat.

 

3. Behandlungstermine

Das Institut vereinbart mit dem Kunden einen festen Behandlungstermin und hat für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Fachpersonal und Technik Sorge zu tragen. Eine kostenfreie Terminverschiebung vom Kunden ist nur möglich, wenn diese zeitgerecht (mind. 24 Stunden) vor dem bereits vereinbarten Termin erfolgt. Kurzfristige Stornierungen oder Terminausfälle die vom Kunden verschuldet werden, werden jeweils mit einer pauschalen Gebühr von EUR 50,00 berechnet und sind beim Folgetermin zur Zahlung fällig.

Bei technischen oder Personalproblemen kann das Institut den Termin auch kurzfristig verschieben.

4. Sonstige Bestimmungen

a)  Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso wie Aufhebung derselbigen.

b) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bewirkt dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner haben in einem solchen Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so auszulegen bzw. neu zu gestalten, dass der mit der wirksamen Bestimmung angestrebte wirtschaftliche Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.